Erstellung von Nutzendossiers –
Nehmen Sie mit unserer Unterstützung die „4. Hürde“ und sichern Sie sich Ihren Markt.
Erstattung ist das Ziel - PharmaLex ebnet Ihnen den Weg

Nutzendossiers

Seit Inkrafttreten des Gesetzes zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) muss in Deutschland ab dem 01. Januar 2011 der Zusatznutzen von Arzneimitteln mit neuen Wirkstoffen nachgewiesen werden.
Dazu ist vom pharmazeutischen Unternehmer ein Nutzen-Dossier (nach AMNOG §35a SGB V) spätestens zum Zeitpunkt des Inverkehrbringens vorzulegen.

Welche Arzneimittel unterliegen der Nutzenbewertung nach AMNOG §35a?


Die Entscheidung, ob ein Zusatznutzen vorliegt, trifft der gemeinsame Bundesausschuss (G-BA).

Bei nachgewiesenem und anerkanntem Zusatznutzen werden Erstattungsbeträge für das neue Arzneimittel verhandelt.

Wird ein Nutzen-Dossier nicht rechtzeitig vorgelegt, oder wird der Zusatznutzen nicht anerkannt, wird der Erstattungsbetrag ohne Verhandlung zugeordnet – entweder durch Einordnung in eine bestehende Festbetragsgruppe oder durch eine Preisfestsetzung in Anlehnung an Vergleichstherapien.

Was bedeutet das für Sie?

Viele Veränderungen - WIR kennen uns aus und unterstützen Sie! Sichern Sie Ihren „Market Access“.

Dazu übernehmen wir u.a. folgende Aufgaben:

 

PharmaLex verfügt über Experten, die internationale und nationale Erfahrungen in Health Economics, Outcomes Research (HEOR), Market Access und dem Erstellen von Nutzendossiers haben. Wir erarbeiten dabei interaktiv die für Ihr Unternehmen optimale Strategie, erstellen die erforderliche Dokumentation, begleiten Sie in dem Entscheidungsprozess und unterstützen Sie zielgerichtet.

Nehmen Sie Kontakt mit uns auf!